„Vertrauen in den Bundesgesundheitsminister ist erschüttert“
„Das Vertrauen in den Bundesgesundheitsminister ist erschüttert. Wichtige Versprechen wie die Überbrückungsfinanzierung wurden gestrichen, Mitspracherechte bei der Gesetzesgestaltung eingeschränkt und eine umfassende Auswirkungsanalyse zurückgehalten“, erklärt der sozialpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Eike Holsten in der heutigen Aktuellen Stunde im Landtag. Dies gefährde die Versorgungssicherheit in Niedersachsen.
Vor der anstehenden Sitzung des Bundesrats am 22. November fordert die CDU in Niedersachsen von der Landesregierung und vom zuständigen Minister, alle Erkenntnisse zur Reform den niedersächsischen Kliniken sowie den betroffenen Verbänden und Kassen offenzulegen. „Die Menschen haben ein Recht auf Klarheit, was diese Reform für die medizinische Versorgung bedeutet“, betont Holsten.
Holsten mahnt, dass Niedersachsen als Flächenland auf ein maßgeschneidertes Krankenhausnetz angewiesen sei. „Wir brauchen eine Reform, die den Bedürfnissen unserer ländlichen Strukturen gerecht wird – aus Niedersachsen, für Niedersachsen. Nur hier vor Ort kann entschieden werden, welche Versorgung wo benötigt wird. Eine zentrale Planung würde unseren Kliniken die nötige unternehmerische Freiheit nehmen und könnte die Versorgungssicherheit gefährden.“
Zusätzlich fordert die CDU eine sofortige Überbrückungsfinanzierung, um Insolvenzen zu verhindern. „Es ist nicht hinnehmbar, dass die Kommunen sich für ihre Kliniken verschulden sollen, während der Bund die finanzielle Verantwortung auf Länder und Beitragszahler abwälzt“, kritisiert Holsten. Die Finanzierung des Transformationsfonds werde ausschließlich von gesetzlich Versicherten getragen, was zu einer weiteren Beitragserhöhung führen wird – eine Belastung, die angesichts der höchsten Sozialabgaben seit zwanzig Jahren nicht vertretbar sei.
„Wir fordern die Landesregierung auf, sich im Bundesrat entschieden für Korrekturen an dieser Reform einzusetzen und den Vermittlungsausschuss anzurufen“, appelliert Holsten abschließend. „Ein Eingriff in das Gesundheitswesen dieser Dimension darf nicht ohne umfassende Transparenz und Planungssicherheit erfolgen.“