„Rot-Grüne Wahlkreisreform verfassungswidrig, teuer und fern der Realität vor Ort“

CDU-Landtagsabgeordnete Marco Mohrmann und Eike Holsten üben scharfe Kritik

Marco Mohrmann und Eike Holsten, die Landtagsabgeordneten der CDU für den Kreis Rotenburg/Wümme, üben scharfe Kritik an der geplanten rot-grünen Wahlkreisreform. Nach der Einschätzung des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes (GBD) sind die Reformvorschläge verfassungswidrig. Mohrmann und Holsten überrascht das nicht, sie fühlen sich bestätigt: „Die Koalition wollte die Reform im Alleingang durchdrücken. Jetzt zeigt sich: Die Pläne halten weder fachlicher noch rechtlicher Prüfung stand“, erklären die Abgeordneten.

Auslöser der jüngsten Debatte war der Hinweis des Landeswahlleiters, dass der rot-grüne Zuschnitt der 90 Wahlkreise klar gegen die 15-Prozent-Grenze des Staatsgerichtshofs verstößt. Seine Korrekturvorschläge betreffen 25 Wahlkreise und reduzieren die Abweichungen auf maximal 12,5 Prozent. Dennoch hielt Rot-Grün lange an einer Reform fest, die das Parlament um drei zusätzliche Wahlkreise vergrößern und über Überhang- und Ausgleichsmandate weiter aufblähen würde. „In wirtschaftlich schwierigen Zeiten ist ein größerer Landtag das völlig falsche Signal. Niedersachsen braucht einen schlanken, effizienten Landtag, keinen kostspieligen Ausbau“, gibt CDU-Generalsekretär Marco Mohrmann zu bedenken.

Massiver Widerstand

Auch vor Ort stößt die Reform auf massiven Widerstand. Der Landkreis Rotenburg (Wümme) wäre künftig auf vier Wahlkreise verteilt – mit der Folge, dass statt bisher zwei dann vier Landtagsabgeordnete zuständig wären. Konkret soll aus dem Wahlkreis Rotenburg die Samtgemeinde Fintel herausgelöst und dem Wahlkreis Soltau zugeordnet werden. Im Wahlkreis Bremervörde soll die Samtgemeinde Tarmstedt an den Wahlkreis Osterholz abgegeben werden, während zugleich die Samtgemeinde Apensen aus dem Landkreis Stade dazukommen soll.

In einer Beschlussvorlage hat die Kreisverwaltung im November erläutert, welche Folgen die geplante Wahlkreisreform vor Ort hätte und eine klare Ablehnung empfohlen. Darin wird an die verfassungsrechtlichen Vorgaben des Staatsgerichtshofs erinnert: Wahlkreise sollen möglichst deckungsgleich mit historisch gewachsenen Verwaltungsgrenzen sein, um organische, klare und für die Bevölkerung nachvollziehbare Zuschnitte zu gewährleisten. Die aktuellen Zahlen zeigen zudem, dass mehrere Wahlkreise – etwa Bremervörde – bereits heute nahezu perfekt im Toleranzbereich liegen. Anpassungen wären dort nur minimal nötig. Auch für den Wahlkreis Rotenburg ließe sich durch die Herauslösung der Gemeinde Oyten ein verfassungskonformer, nahezu perfekter Zuschnitt erreichen.

Landrat Prietz für Erhalt gewachsener Strukturen

Landrat Marco Prietz hat sich inzwischen auf Beschluss des Kreisausschusses mit einem Schreiben, das den Fraktionsvorsitzenden vorliegt, direkt an Innenministerin Daniela Behrens gewandt, um die Interessen des Landkreises Rotenburg (Wümme) zu wahren. Darin setzt er sich für den Erhalt gewachsener Wahlkreisstrukturen ein und warnt davor, dass das Kreisgebiet durch den vorgeschlagenen Zuschnitt „zerstückelt“ werde. Würde das Gebiet des Landkreises künftig über vier Wahlkreise verteilt, könnte dies die Identifikation der Bürgerinnen und Bürger mit ihren Abgeordneten erschweren, die Distanz zwischen Landespolitik und Wählerschaft vergrößern und gefährde damit gewachsene politische Prozesse. Auch für die Kreisverwaltung entstünde erheblicher zusätzlicher Aufwand, da sie sich künftig nicht mehr mit zwei, sondern vier landespolitischen Ansprechpartnern abstimmen müsste. Darüber hinaus weist der Landrat darauf hin, dass parteiinterne Abläufe wie Kandidatenaufstellungen und Willensbildung durch die Zerschneidung der Kreisgrenzen erheblich verkompliziert würden. 

Die Abgeordneten Eike Holsten und Marco Mohrmann begrüßen das entschlossene Vorgehen des Landrates ausdrücklich und sehen sich in ihrer Kritik bestätigt, umso mehr, als die Landesregierung die Reform nun offenbar doch nicht mehr im Dezember durchs Plenum drücken will. „Rot-Grün wollte die Reform im Dezember noch schnell durchwinken, doch die neuen Zahlen des Landesamts für Statistik haben den Zeitplan der Koalition durchkreuzt“, so Eike Holsten. Kurz vor dem Plenum hat die Regierungsmehrheit das Thema nun von der Tagesordnung genommen. „Es bleibt dabei: Wir lehnen diese unausgereifte und teure Wahlkreisreform ab. Niedersachsen braucht keine künstlich aufgeblähte Parlamentsgröße, sondern Klarheit, Verlässlichkeit und Respekt vor gewachsenen Strukturen“, so Marco Mohrmann und Eike Holsten. Sie appellieren an die Landesregierung, den Entwurf grundlegend nachzubessern.

Eike Holsten (links) und Marco Mohrmann: „Die geplante Wahlkreisreform der rot-grünen Landesregierung schadet gewachsenen Strukturen im Landkreis.“

Foto: CDU-Fraktion Nds.

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Eike Holsten

Eike Holsten

Landtagsabgeordneter für den Altkreis Rotenburg (Wümme) und die Gemeinden Oyten und Ottersberg · CDU-Kreisverband Rotenburg

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